Die Satzung (articles) einer Limited kann jederzeit geändert werden. Diese wird von den Gesellschaftern über einen besonderen Beschluss (special resolution) vorgenommen. Eine Zweitschrift der geänderten Satzung ist binnen 15 Tagen an den Registrar vom Companies House entsprechend zu übermitteln. Bei der Satzung wird grundsätzlich zwischen einer Mustersatzung und der angepassten Satzung unterschieden. Die nachfolgende Übersicht soll Ihnen eine Übersicht der Vorteile geben.
Im englischen Gesellschaftsrecht gibt es wie auch hier in Deutschland für die UG (haftungsbeschränkt) die Möglichkeit der Gründung über eine Mustersatzung.
Zahlreiche Gründungsagenturen bieten die Limited Gründung kostengünstig oder sogar für 0,00 Euro an. Bei diesen Angeboten sollten Sie als Gründer und zukünftige Unternehmer darauf achten, ob die Limitedgründung mit einer Standardsatzung, den sogenannten Model Articles, gegründet oder mit einer abweichenden Satzung vorgenommen wird. Dies kann für zukünftige Sachverhalte wie zum Beispiel bei Änderungen in der Gesellschaft (Geschäftsführer- oder Gesellschafteränderung) gravierende Folgen haben.
Wichtig zu Wissen:
Für Gesellschaften, die eine solche Mustersatzung verwenden wird keine Certified copy durch das Companies House erstellt. Diese Unterlagen werden jedoch regelmäßig bei Eintragung der
Zweigniederlassung im deutschen Handelsregister benötigt.
Wir von GründerAdvice gründen unsere Limited-Gesellschaften alle mit einer für den deutschen Markt abgestimmten Satzung. So vermeiden Sie doppelte Kosten oder zeitlichen Aufwand bei der Gründung
Ihrer Limited. Sofern Sie Fragen zu den Model Articles oder eine Satzungsänderung haben unterstützen wir Sie gern dabei mit unseren Vorlagen.