Gesellschafterveränderung

Das Übertragen von Anteilen (Transfer of Shares) ist in England sehr einfach, da es hier von Seiten der englischen Behörden entsprechende Formvorlagen gibt. In England wird zur Übertragung der Anteile das J10 dargestellt. Damit eine Bearbeitung der gewünschten Unterlagen gegenüber den englischen Behörden erfolgen kann, benötigen wir den Kaufvertrag über die Anteile, das unterschriebene J10 Form sowie das entsprechende Protokoll.

Gesellschafteränderung einer Limited

Bearbeitungsdauer

Die Anteilsübertragung beträgt für kleine Gesellschaften mit einem Verkaufspreis von bis zu 1.000 GBP zwischen 3-5 Werktagen, sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegend sind.

 

Kosten

Die Kosten für eine Anteilsübertragung beträgt 82,00 Euro inkl. MwSt. (für Gesellschaften bis zu 1.000 GBP Verkaufspreis). Gesellschaften bei denen ein höherer Verkaufspreis erzielt werden soll bitten wir um Kontaktaufnahme, da hier zusätzliche Kosten (Stempelgebühren) anfallen.

 

Voraussetzung

Der Geschäftsführer  hat der Veränderung zugestimmt.

Haben Sie Fragen zu den Vorlagen der Anteilsübertragung?

Sie erreichen uns von Montag bis Samstag in der Zeit von 8:00 bis 21:00 Uhr unter 0221 6430420 oder per Mail unter info@gruenderadvice.de

Optionen

  • Serviceadresse zur Anonymisierung privater Adressen
  • Ausstellen von Share Certificates
  • beglaubigte Secretarybestätigung

Formvorlage J10 für die Anteilsübertragung. Die kompletten Dokumente erhalten Sie mit Beauftragung zur Verfügung gestellt.


Ihre Ansprechpartnerin

Email: ria.knape-riehl@gruenderadvice.de

Telefon: 0221 6430420

Auftragsformular zur Gesellschafteränderung

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Auftragsformular - Gesellschafteränderung
Faxbestellformular für die Anteilsübertragung von Gesellschaftern
Auftragsformular Änderung Gesellschafter
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Wie übertrage ich meine Anteile an der Limited richtig?

  • Zur Übertragung der Anteile sind das Formular J10 (ehemals Stock-Transfer-Form), ein Kaufvertrag sowie ein Geschäftsführerprotokoll erforderlich. Sofern der Kaufvertrag nach englischem Recht geschlossen wurde, ist keine notarielle Beglaubigung notwendig. (Alle Vorlagen erhalten Sie mit Beauftragung von der GründerAdvice).
  • Beide Parteien müssen den Kaufvertrag und das Formular J10 unterschreiben. Der Geschäftsführer stellt das Protokoll aus und bestätigt dieses mit seiner Unterschrift.
  • Um die Übertragung in den Registerbüchern der Gesellschaft einzutragen und dann später anhand des Confimation Statements dem Companies House zu melden benötigen wir das Formular J10 zwingend im Original. Kaufvertrag und Protokoll können hingegen in Kopie eingereicht werden.
  • Sofern die Kaufsumme 1.000 GBP nicht übersteigt, fällt keine Stempelgebühr an. Über 1.000 GBP fallen 0,5% der Kaufsumme an Stempelgebühr an, mindestens aber 5 GBP (es wird immer auf die nächsten 5 GBP gerundet). Diese muss an das zuständige Finanzamt in UK abgeführt werden (das erledigt die GruenderAdvice für Sie).
  • Sollte die Gesellschaft Share Certificates ausgestellt haben, so sind diese zwingend im Original zusammen mit dem Formular J10 einzureichen. Der Secretary vernichtet das alte Certificate und stellt dem neuen Shareholder innerhalb von 2 Monaten ein Neues aus.
  • Nach Eintragung in die Registerbücher erhalten Sie das Formular J10 mit dem Vermerk der Eintragung im Original zurück. Bitte beachten Sie, dass das Formular sorgsam aufbewahrt werden muss.
  • Dem Companies House wird die Übertragung mit dem nächst fälligen Confirmation Statement (ehemals Annual Return) angezeigt.