Das Übertragen von Anteilen (Transfer of Shares) ist in England sehr einfach, da es hier von Seiten der englischen Behörden entsprechende Formvorlagen gibt. In England wird zur Übertragung der Anteile das J10 dargestellt. Damit eine Bearbeitung der gewünschten Unterlagen gegenüber den englischen Behörden erfolgen kann, benötigen wir den Kaufvertrag über die Anteile, das unterschriebene J10 Form sowie das entsprechende Protokoll.
Bearbeitungsdauer
Die Anteilsübertragung beträgt für kleine Gesellschaften mit einem Verkaufspreis von bis zu 1.000 GBP zwischen 3-5 Werktagen, sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegend sind.
Kosten
Die Kosten für eine Anteilsübertragung beträgt 82,00 Euro inkl. MwSt. (für Gesellschaften bis zu 1.000 GBP Verkaufspreis). Gesellschaften bei denen ein höherer Verkaufspreis erzielt werden soll bitten wir um Kontaktaufnahme, da hier zusätzliche Kosten (Stempelgebühren) anfallen.
Voraussetzung
Der Geschäftsführer hat der Veränderung zugestimmt.
Sie erreichen uns von Montag bis Samstag in der Zeit von 8:00 bis 21:00 Uhr unter 0221 6430420 oder per Mail unter info@gruenderadvice.de
Formvorlage J10 für die Anteilsübertragung. Die kompletten Dokumente erhalten Sie mit Beauftragung zur Verfügung gestellt.
Email: ria.knape-riehl@gruenderadvice.de
Telefon: 0221 6430420