Serviceadresse für den Geschäftsführer / Gesellschafter

Für Unternehmer, welche Ihre private Adresse zur Einsicht beim Companies House schützen wollen bieten wir von GründerAdvice eine entsprechende Serviceadresse an.


Sie Suchen Informationen über eine Limited?

Das englische Register führt alle Limited-Gesellschaften kostenfrei zur Einsicht. Unter folgendem Link können Sie unter Eingabe der Company Number oder dem Namen der Limited die entsprechende Gesellschaft einsehen.

 

Sollten Sie darüber Hinaus Fragen haben können Sie uns jederzeit auch direkt ansprechen! Sie erreichen uns jederzeit unter 0221 6430420.


Limited & Co. KG

Die Limited & Co. KG erfreut sich seit 2006 zunehmender Beliebtheit, weil sie die optimale Kombination von einer deutschen und englischen Gesellschaft in Verbindung bringt. Der englische Haftungsschutz sowie die Vorteile einer deutschen Personengesellschaft bieten die Vorteile. Die Limited, welchen den Komplementär darstellt kann mit einem Haftungskapital von einem Euro ausgestattet werden zudem kann sich ein Kommanditist mit nur einem Euro an der KG beteiligen und das 100%ige Gewinnbezugsrecht erhalten. Somit kann eine Limited & Co. KG mit nur einer natürlichen Person gegründet werden.

 

Der Gründungsvorgang einer Limited & Co. KG

 

Bei der Limited & Co. KG handelt es sich um eine Mischform, ähnlich der GmbH & Co. KG, mit durchaus wichtigen steuerlichen Vorteilen. Diese Vorteilshafte Gesellschaftsform entsteht nach der Eintragung der Limited im Companies House mit dem Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrags. Darauf hin erfolgt die Anmeldung beim Gewerbeamt und die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister.

 

Wir führen keine Steuer- und Rechtsberatung durch. Bei den Unterlagen zur Kommanditgesellschaft handelt es sich um Vertragsmuster, welche Sie als Wordvorlage erhalten so das Sie oder Ihr Berater Individualisierungen vornehmen können.

 


Limited LIABILITY PArtnership - Personengesellschaft

LLP ist die Kurzform von Limited Liability Partnership, was die englische Personengesellschaft (ähnlich der Kommanditgesellschaft) darstellt. Der herausragende Unterschied zur GmbH & Co. KG ist, dass die LLP zwei Rechtsformen in einer darstellt, so dass die Gesellschafter auch die Geschäftsführung direkt ausüben können.

 

Die Rechtsform bietet sich u. a. für den Zusammenschluss von Freiberuflern wir z. B. Anwaltskanzleien oder auch Wirtschaftsprüfern oder auch Steuerberatern an, welche einen Internationen Bezug haben. Zudem genießt die LLP hier in Deutschland die Zuordnung bei einer Personengesellschaft, so dass der Gewerbesteuerfreibetrag oder weitere Vorteile genutzt werden können

 

Wichtig zu wissen ist, dass für eine LLP immer zwei Personen benötigt werden, welche den Verantwortungsbereich der Gesellschaft übernehmen.

 


Bundesanzeiger - Jahresabschluss UK

Innerhalb von neun Monaten nach Ende des Geschäftsjahres müssen die Geschäftsführer (Direktoren) der Limited den gesamten Jahresabschluss dem Companies House übermitteln. Bei Nichteinreichung werden direkt ab dem ersten Tag Ordnungsgelder (Penaltys) festgesetzt, welche bis zur Zwangslöschung der Gesellschaft in England führen können. Für Kleinstkapitalgesellschaften besteht auch die Möglichkeit der Abgabe einer „kleinen“ Bilanz (Micro Entity Account), welche wie die „großen“ Bilanzen jederzeit für Dritte einsehbar ist.


PSC Register – Personen mit wesentlicher Kontrolle

Seit April 2016 sind alle englischen Limited sowie LLP`s dazu verpflichtet, ein Verzeichnis mit den Personen welche eine wesentliche Kontrolle in der Gesellschaft haben zu führen. Die Informationen müssen ab Juni 2016 mit den neuen Bestätigungsmeldungen angegeben werden.

 

Die Vorschriften gelten für Personen mit wesentlicher Kontrolle in einer Unternehmung.

 

-          Die natürliche Person hält mehr als 25% der Anteile an einem Unternehmen

 -          Die natürliche Person hat mehr als 25% der Stimmrechte an einem Unternehmen

 -          Die natürliche Person ist berechtigt, den oder die Geschäftsführer zu ernennen oder zu entlassen

 -          Die natürliche Person ist berechtigt, auf das (wesentlichen) Unternehmen Einfluss oder dies faktisch zu tun.

 -          Die natürliche Person übt eine wesentliche Funktion als Treuhänder aus.

 

Hinweis: Auf Grund der Komplexität sind die Punkte zum PSC hier nur Auszugsweise vorgestellt.

 


Geschäftsführeränderung

Geschäftsführer kann jede natürliche Person werden, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wichtig zu wissen ist, dass der / die neuen Geschäftsführer nicht gegen die Punkte aus § 6 Abs. 2 Satz 2 und 4 GmbH verstoßen dürfen. Unsere Formulare für die Änderungsservices finden Sie unter folgendem Link.

 

Auftragsformular zur Geschäftsführeränderung

 

Bitte beachten Sie, dass der Geschäftsführer unter anderem für folgende Punkte verantwortlich ist:

  • die Vertretung der Gesellschaft im Innen- und Außenverhältnis
  • die Einberufung der Gesellschafterversammlungen in Abstimmung mit dem Secretary zur Protokollführung
  • fristgerechte Einreichung der Bilanz/Nullmeldung (Annual Account / AA02)
  • die Befreiung der englischen Steuererklärung (HMRC - HM Revenue & Customs)
  • die fristgerechte Einreichung des Statusberichtes (PSC-Meldung)
  • die Veröffentlichung beim Banz - elektronischen Bundesanzeiger

 


Gesellschafteränderung

 Die Gesellschafteränderung wird über einen Beschluss sowie der notwendigen Formvorlagen vom Companies House vorgenommen. In diesem Fall werden die Anteile über das J10 oder das J30 übertragen. Hinweis für Limited-Gesellschaften mit einem Verkaufspreis von bis zu 1.000 Euro gibt es vereinfachte Vorschriften. Stempelgebühren von der englischen Finanzbehörde zum übertragen von Anteile werden erst ab einem Verkaufspreis von mehr als 1.000 Euro fällig. In wenigen Fällen ist auch eine rückwirkende Änderung der Anteilseigner möglich.

 

Gern stehen wir Ihnen für etwaige Rückfragen zu Änderungen jederzeit hilfreich unter +49 221 6430420 zur Verfügung.

 

Auftragsformular zur Gesellschafteränderung / Anteilsübertragung

 

Hinweise zur Gesellschafterversammlung einer Limited:

 

Das englische Gesellschaftsrecht unterscheidet vier Arten von Gesellschafterbeschlüssen, welche für die bestimmten Anlässe zu verwenden sind. Zu jeder Gesellschafterversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, welches vom Protokollführer unterschrieben werden muss! Die Beschlüsse sind im Anschluss an den Secretary zur weiteren Verwahrung und Einreichung zuzusenden.

  • Ordinary Resolution - bedarf der einfachen Mehrheit, 50 % der Gesellschafter müssen anwesend sein
  • Special Resolution - bedarf der ¾ Mehrheit des anwesenden Kapitals. Die Special Resolution kommt überwiegend bei Satzungsänderungen zum Tragen.
  • Extraordinary Resolution - diese kommt bei der Löschung der Gesellschaft zum Tragen und bedarf der ¾ Mehrheit
  • Elective Resolution - diese Beschlüsse können nur Einstimmig beschlossen werden (Abschaffung der jährlichen Gesellschafterversammlung, Abschaffung der jährlichen Vorlage der Bilanzen beim Gesellschafter, Ausgabe neuer Anteile für einen längeren Zeitraum als fünf Jahre.

Bitte beachten Sie, dass für die Einberufungsfrist der Gesellschafterversammlung von 21 Tagen gewährt werden muss.

 

Aufgaben eines Gesellschafters (Shareholders)

  • Halten ausschließlich Anteile an der Gesellschaft
  • Haftung ausschließlich mit der Gesellschaftereinlage
  • Entscheidungsträger bei Gesellschafterversammlungen
  • Gesellschafter berufen die/den Director/en
  • Abstimmung außerhalb der Gesellschafterversammlungen durch
    written-resolution

 


Companie Secretary

Das Organ von einem Schriftführer (Secretary) kennt das deutsche Gesellschaftsrecht so nicht bietet. In Verbindung mit der Gründung und Betreuung einer englischen Limited bietet sich diese Kombination jedoch an, auch wenn seit dem Company Act 2006 besteht keine Verpflichtung mehr für einen Company Secretary besteht.

 

Im Rahmen unseres Servicepakets bieten wir diesen Service weiterhin. Aufgaben des Secretary umfassen unter anderem:

 

-          Der Protokollführung bei Gesellschafter oder Direktorenversammlungen (z.B. Shareholder Meetings)

 

-          Die Vorbereitung und Unterzeichnungen an den Registrar

 

-          Die Erstellung und Vervollständigung der statutory Register

 

-          Die Vorbereitung und Einreichung der Bestätigungsmeldung (PSC-Register)

 

-          Dem Schriftverkehr mit dem Companies House

 

-          Der Erstellung von Gesellschaftsanteilsurkunden (Share Certificates)

 

Der Company Secretary ist nicht mit den Aufgaben eines Geschäftsführers betraut und haftet somit auch nicht für Fehlverhalten dieser. Der Secretary hat auch kein Mitspracherecht in der Gesellschaft, sondern übernimmt lediglich eine verwaltende Aufgabe.

 


Treuhandgesellschafter

Das Halten von Anteilen zu treuen Händen ist ein bekanntes Verfahren um Personen oder auch Unternehmen, welche sich am Markt mit einer zweiten Marke oder in weiteren Bereichen aufstellen wollen tätig werden zu können.

 

Hinweis: Im englischen Register sind auf Grund der Änderungen, welche im Mai 2016 vom englische Register umgesetzt wurden sind u. a. auch die wirtschaftlich berechtigten Personen ersichtlich, so dass eine anonyme Gründung nicht mehr möglich ist. Auch müssen die Gesellschafterlisten in England aktuell fortgeschrieben werden.

 

Es gibt jedoch Möglichkeiten, mit denen die wirtschaftlich berechtigten Personen weiterhin unerkannt bleiben! Als einer der ersten Anbieter haben wir dieses Konstrukt für unsere Kunden entwickelt, welche uns dafür gern weiterempfehlen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier keine weiteren Ausführungen vornehmen können.

 

Gern können Sie uns jedoch über unser Kontaktformular eine Anfrage zu Ihrem Vorhaben zukommen lassen.


Treuhand Geschäftsführer

Nominee Director – Treuhand Director bieten wir im Rahmen einer Vermittlung mit englischen Partnern an. Die Funktion des Nominee Director beinhaltet nicht die Option - operativ tätigen Prozesse zu betreuen, so dass dieser auch nicht im Betrieb des Unternehmens Entscheidungen treffen kann. Die Geschäftsführerpflichten sind im Rahmen einer Vollmacht auszuüben.

 

Auf Grund der zahlreichen Angebote, welche im Internet kursieren und der herrschenden Unsicherheit bei diesem Thema bieten wir unseren Kunden gern ein Erstgespräch an um die Beweggründe und die möglichen Optionen zu besprechen.

 

Bitte beachten Sie, dass durch die Hinzunahme eines Nominee Directors, die Kontoeröffnung in England nicht möglich ist!

 

Hinweis: Die Übernahme von Geschäftsführerstellungen für deutsche Gesellschaften bieten wir im Rahmen einer Partnerschaft an, welche sich auf diesem Bereich spezialisiert hat. Zudem kann von dort aus auch der Geschäftssitz sowie die komplette Administration übernommen werden. Sprechen Sie uns an!