Der Geschäftssitz ist laut Definition der Betriebsmittelpunkt der Gesellschaft und entspricht dem Ort der Hauptniederlassung. Daher sollte dieser immer darauf geachtet werden, dass wenn es Veränderungen gibt, diese an die Behörden und Institutionen mitzuteilen sind um mögliche Ordnungsgelder zu vermeiden.
Bis zur Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMig) war der Ort des Betriebs immer auch der Ort an dem die Geschäftsführung und die Verwaltung des Unternehmens ansässig.
Seit der Umstellung im Jahr 2008 kann abweichend von der Anschrift der Hauptniederlassung noch eine inländische Geschäftsadresse mit angemeldet werden, die typischer Weise den Ort der Verwaltung oder auch dem Verwaltungssitz darstellt. Durch die Aufnahme einer inländischen Geschäftsadresse können Führungslosigkeiten der Geschäftsführung während Geschäftsreisen oder auch Krankheitsbedingter Ausfälle vermieden werden, so dass die Zustellung von Schriftstücken und wichtigen Unterlagen jederzeit sichergestellt ist.
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Simon Fritzsche
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