Das für Kapitalgesellschaften die Pflicht zur Offenlegung beim Bundesanzeiger besteht ist überwiegend bekannt (Pflicht besteht seit 2007). Weniger bekannt ist dagegen wie Limited Gesellschaften mit Sitz in Deutschland richtig veröffentlichen müssen.
Zahlreiche Limited-Gründungsagenturen empfehlen Ihren Kunden das einreichen einer Nullbilanzmeldung (AA02 Form), vor dem Hintergrund, dass die Limited ja nicht in England wirtschaftlich aktiv ist. Das ist allerdings Falsch! Die Abgabe oder Einreichung einer Nullbilanzmeldung beim Companies House sollte nur im Notfall und für die Vermeidung von Penaltys zur Anwendung kommen bis die Bilanz über den Steuerberater final erstellt wurden ist. Der Zeitraum sollte auf 2-3 Monate beschränkt sein. Auf Grund dieser Abweichung zwischen der Veröffentlichung in Deutschland und England kommt es immer wieder vor, dass der Bundesanzeiger Ordnungsgelder verhängt. Diese betragen zwischen 2.500 EUR und 25.000 EUR.
Richtigerweise ist der Jahresabschluss, welcher beim Companies House eingereicht wurde auch beim Bundesanzeiger zu veröffentlichen! Die Erklärung hierzu ist simple. Alles was die Zweigniederlassung betrifft, betrifft automatisch auch die Hauptniederlassung, so dass diese die Zahlen der selbstständigen Zweigniederlassung ebenfalls veröffentlichen muss.
Limited - Bilanzeinreichung im Companies House
Die Frist zur Einreichung endet in England 9 Monate nach Abschluss des Wirtschaftsjahres. Beispiel die Limited wurde am 01.04.2017 gegründet und das Wirtschaftsjahr endet auf den 31.12.2017, so ist der Abschluss bis zum 30.09.2018 beim Companies House einzureichen.
Limited - Bilanzeinreichung Bundesanzeiger
Die Einreichung der Bilanz beim Bundesanzeiger endet im Gegenzug zum englischen Register erst 12 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres. Beispiel: Die Limited wurde am 15.03.2016 gegründet und das Geschäftsjahr endet auf den 31.12.2016, so ist Offenlegung gegenüber dem Bundesanzeiger bis spätestens 31.12.2017 einzureichen.
Unsere Kunden erinnern wir fristgerecht und 3-4 Monate vor Ablauf der Einreichungsfristen mit den entsprechenden Vorlagen auf Deutsch und Englisch in Form von frei zugänglichen EXCEL Tabellen, so dass Sie oder ihr Berater Anpassungen vornehmen können. Für Unternehmer, welche sich nicht selbst mit der Einreichung und der Offenlegung beschäftigen wollen bieten wir diesen Service entsprechend an.
Gern prüfen wir für Ihre Gesellschaft, welche Bilanzen in England und Deutschland offengelegt oder eingereicht wurden sind. Dieser Service ist für unsere Kunden kostenfrei. Für Limited-Gesellschaften, welche diesen Service gern in Anspruch nehmen möchten berechnen wir einmalig 29 Euro inkl. MwSt.