Neben der Unternehmensneugründung bieten wir auch zahlreiche Services an mit denen Sie uns gesondert beauftragen können. Die verschiedenen Services können einzeln oder auch in Paketen angefragt werden. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen auch in Köln-Rodenkirchen jederzeit persönlich zur Verfügung.
Die Limited muss bekanntlich in England und Deutschland ihren Jahresabschluss offenlegen. Gern bieten wir Ihnen hier unsere Services für Deutschland und England an.
GründerAdvice arbeitet im Rahmen der Treuhandservices mit Partnern zusammen und vermittelt diese gern auf Anfrage. Optinal kann die Geschäftsführertreuhand und Gesellschaftertreuhand durch diese Angeboten werden.
Über unsere Partnernetzwerk können wir Ihnen Geschäftsadresse in allen größeren Städten anbieten (Berlin, Hamburg, Köln, München, Hannover oder auch Düsseldorf)
Sie benötigen einen Vertretungsnachweis mit Apostille gegenüber Kunden, Lieferanten oder auch Banken ein englisches Nachweisdokument? Gern können wir Ihnen diese UK Dokumente beschaffen.
Wechseln Sie mit Ihrer Limited zu GründerAdvice und sparen Sie im Vergleich zu anderen Gründungsagenturen bares Geld. Unser Servicepaket hat bereits über 250 Kunden überzeugt, welche in den letzten 12 Monaten zu uns gewechselt sind.
Sie wollen die Limited in eine GmbH umwandeln oder die Limited als Komplementäre einer deutschen KG einsetzen. Gern informieren wir Sie über den Verwaltungsprozess in England. Bedingt der Komplexität ist die Hinzunahme eines Beraters (Rechts- und Steuerberater) notwendig. Wir sprechen Ihnen hier unsere Empfehlungen aus.
Sie wollen innerhalb der EU oder auch mit Drittländern zollpflichtige Geschäfte abwickeln? Dann benötigen Sie eine EORI Nummer. Gern unterstützen Sie mit unserem Formularservice bei der Beantragung.
Würde Ihre Limited zwangsgelöscht oder Sie erreichen Ihren aktuellen Gründungsdienstleister nicht mehr und möchten wissen, ob und wie die Gesellschaft aktuelle gemeldet ist? Wir prüfen dies kostenfrei und unverbindlich für Sie.
Jede in UK gegründete Gesellschaft ist dort auch zur Abgabe einer Körperschaftsteuer Erklärung (Corporation Tax Return) verpflichtet, kann sich aber bei vorliegen der Voraussetzungen von dieser Pflicht befreien lassen. Gern unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Befreiung.