Abmelden oder löschen der Limited

Für die Löschung der Limited sind grundsätzlich zwei Wege zu unterscheiden: Deutschland und England.

Sofern Sie Ihre Limited auflösen möchten, so sind erst die Punkte hier in Deutschland abzuwickeln, so dass im Anschluss der Löschungsprozess in England gestartet werden kann.


Deutschland:

1) Gewerbeabmeldung

2) Abschlussbilanz der Limited erstellen

3) Ansässigkeitsbescheinigung nach DBA anfordern

3) Beschluss zur Aufhebung der Zweigniederlassung

4) Anmeldung zum Handelsregister über die Aufhebung

     der Zweigniederlassung

England:

1) Beschlüsse zur Löschung der Gesellschaft

2) Anmeldung der Löschung beim Companies House durch das                 Board of  Directors

 

WICHTIG

 

Die Anmeldung der Löschung der Gesellschaft muss spätestens 7 Tage nach Einreichung allen Gläubigern vorgelegt werden. 

Die steuerlichen Angelegenheiten der Gesellschaft müssen vollständig abgewickelt sein (Bescheide der Zweigniederlassung, Steuererstattungen, fiskalische Residenz)      

 



Löschungsauftrag

Löschung der Limited                                            110,00 Euro inkl. MwSt.

  • Übermittlung des Löschungsformulars an das Companies House inkl. der englischen Gebühren
  • Vorlage für einen Gesellschafterbeschluss zur Aufhebung der Zweigniederlassung in Deutschland sowie die Vorlage für die Gewerbeabmeldung

Betreuungsangebot

Auch wenn sich Ihre Limited nicht in Betreuung von GründerAdvice befindet, können wir die Löschung Ihrer Gesellschaft begleiten und informieren Sie über wichtige Statusänderung (Unterbrechung der Löschung, Veröffentlichungen in der London Gazette etc.)

Für die Betreuung bis zur Löschung Ihrer Limited berechnen wir Ihnen lediglich 20 Euro inkl. MwSt. pro Monat. 

Email: info@gruenderadvice.de

Telefon: +49 221 6430420

Löschungsformular

Download
Auftragsformular zur Löschung
Beauftragung zur Abwicklung der Löschung
Auftragsformular Löschung Limited_2020.p
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Ruhend Stellung einer Limited

Optional besteht auch die Möglichkeit eine Limited Gesellschaft ruhend zu stellen, wenn diese keine geschäftliche Aktivität mehr ausweist, so kann diese später veräußert oder ggf. wieder aktiviert werden.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.