Teoranta / Irische Limited

Als Gründungs- und Servicedienstleister bieten wir seit längerem auch die irische Limited mit Registered Office in Dublin oder Limerick an. Im Rahmen unseres Servicepakets bieten wir das gleiche "Rund-um-Sorglos-Paket" wie bei der englischen Limited.

Preise

Gründungskosten - einmalig  -  169,00 Euro inkl. MwSt.

  • Gründung der Limited im irischen Register binnen 5-7 Tage nach Zahlungseingang.  

Registered Office Dublin  jährlich  - 350,00 Euro inkl. MwSt.

  • Registered Office in Dublin, inkl. der Postweiterleitung von Behördenpost

Servicepaket   jährlich  - 280,00 Euro inkl. MwSt.

  • Company Secretary, Annual Return, Annual Account inkl. Übertragungsservice, Bundesanzeiger Veröffentlichung 

Gründungdokumente (Optional) - einmalig  -  ab 159 Euro inkl. MwSt.

  •  vom irischen Handelsregister beglaubigte Gründungsunterlagen mit Vertretungsnachweis & inkl. Apostille

Übersetzung  (Optional)  - einmalig  -  ab 49 Euro inkl. MwSt.

  • Übersetzung der Gründungsunterlagen  mit Bestätigungsvermerk eines in Deutschland oder in Österreich zugelassenen Übersetzers für die Schweiz inkl. Beglaubigung und Apostille 

Teoranta inkl. Registered Office 

 

Gründung einer irischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Registered Office für 12 Monate, inkl. Postweiterleitung (Behörden), Statusbericht Innenverhältnis, Erinnerungsservice Jahresabschluss, Formvorlagen u.v.m.

 

ab 799,00 €  inkl. MwSt. 

 

  • verfügbar
  • 5 - 8 Tage Lieferzeit          
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Warum sollte ich eine irische Limited gründen?

Bedingt des EU-Referendum vom 23. Juni 2016, bei dem die Bürger des vereinigten Königreiches für den Austritt aus der EU gestimmt haben, könnte die bilaterale Regelung zur Niederlassungsfreiheit betroffen sein. Das bedeutet, dass die englische Limited nicht mehr als Kapitalgesellschaft mit deutscher Niederlassung geführt werden kann.

 

Ob dieser Sachverhalt tatsächlich eintrifft bleibt abzuwarten! In den kommenden zwei Jahren werden die Details zum Austritt verhandelt.

 

Wir von GründerAdvice raten unseren Kunden und auch potentiellen Interessenten keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Wer eine englische Limited mit Registereintragung hier in Deutschland hat sollte sich einen anwaltlichen oder steuerlichen Rat einholen. Gern können wir hier Empfehlungen aussprechen. Aus Gesprächen mit Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern können wir mitteilen, dass die Kanzleien den "BREXIT" überwiegend auch als Chance für Unternehmer sehen!

 

Sofern Sie sich für eine Umwandlung, Verschmelzung oder einen Umzug der Limited nach Irland entscheiden sollten Sie in jeden Fall mit einer qualifizierten Gründungsagentur oder einem Berater Ihrer Wahl die Alternativen besprechen. Hintergrund ist, dass es zahlreiche Anbieter auf dem Markt gibt die sich die "Not" der Unternehmer zu nutze gemacht haben und das große Geld wittern.