Die englische Personengesellschaft kurz LLP freut sich zunehmender Beliebtheit, da sie zum einen zwei Gesellschaften in einer verbindet. Sie bietet sich daher nicht nur für den Zusammenschluss von Rechtsanwälten oder Steuerberatern an sondern auch für Freiberufler. Schätzungsweise treten bereits mehr als 60 Großkanzleien traten hier in Deutschland mit der Rechtsform einer englischen LLP auf. Die Beweggründe und die Vorteile sind unterschiedlich führen aber regelmäßig auf die unkomplizierte Handhabung der Rechtsform zurück.
Gründung 290,00 Euro inkl. MwSt.
Servicepaket - Optional 310,00 Euro inkl. MwSt.
Übersetzung / Beglaubigung 99,00 Euro inkl. MwSt.
Immer mehr Anwälte oder Steuerberater wollen mit einer modernen und international anerkannten Rechtsform auftreten und entscheiden sich deshalb für die LLP. Die LLP ist eine Mischform zwischen einer KG (Kommanditgesellschaft) und einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die mindestens zwei vertretungsbefugte Personen als natürliche oder juristische Personen in der Form als Partner erfordert.
Firmierung
Die Rechtsform kann mit Limited Liability Partnership oder LLP abgekürzt werden. Bei der Namenswahl sind Sie grundsätzlich frei, jedoch sollten bestimmte sensitive Words (z. B. Foundation, Trust,
Prince, nicht mit aufgenommen werden. Vor Eintragung prüfen wir für Sie ob, die gewünschte Firmierung frei ist und stimmten diese mit Ihnen und auf Wunsch mit der zuständigen IHK Vorort ab.
Firmensitz in England
Das Registered Office in England stellen wir über im Rahmen des Servicepaketes zur Verfügung. Unsere Office Adresse ist an einer renommierten Geschäftsadresse in Birmingham ansässig. Optional können wir auch repräsentative Office Adressen in LONDON oder auch in MANCHASTER mit anbieten.
Stamm- und Haftungskapital
Die Unternehmensform ist auf Grund ihrer Struktur so aufgestellt, dass in der Gesellschaft selbst kein Haftungskapital ausgewiesen wird. Zudem haften die Gesellschafter nicht für Beratungsfehler von anderen Gesellschaftern. Die Unternehmensform verbindet die Vorteile einer Personengesellschaft mit dem Haftungsschutz einer Kapitalgesellschaft. Gewinne können mit Verlusten aus anderen Einkommen verrechnet werden, Privatentnahmen sind jederzeit möglich, eine doppelte Besteuerung gibt es nicht. Darüber hinaus können zahlreiche Anpassungen im Gesellschaftsvertrag selbst vorgenommen werden.
Gesellschafter (Member)
Die Gesellschaft selbst wird von mindestens zwei designierten Mitglieder vertreten. Die Anzahl der Partner ist nicht beschränkt Designierte Gesellschafter (Member) sind gegenüber den englischen
Behörden handlungsberechtigt und für die Einhaltung der diversen Fristen (Jahresabschluss, Einreichung von Statusberichten) verantwortlich. Optional können Gesellschafter über eine Treuhandschaft
gestellt werden.
Gesellschaftervertrag (Agreement)
Der Gesellschaftervertrag oder auch das LLP-Agreement, ist nicht zwingend erforderlich und wird auch nicht mit eingereicht oder veröffentlicht.
Jahresabschluss
Für die Abgabe des Jahresabschlusses der Gesellschaft stellen wir Ihnen die Unterlagen auf Deutsch / Englisch als Mustervorlage zur Verfügung.