Limited Gründung

Die Gründung einer englischen Limited ist ein unkomplizierter Prozess und kann innerhalb eines Tages beim englischen Companies House durchgeführt werden. Der Gründer muss dazu nicht selbst nach England fliegen. Wir als Gründungsagentur übernehmen die Schritte von Vorbereitung der ersten Gesellschafterversammlung bis hin zur Eintragung und Betreuung der Gesellschaft. Seit dem Gründungsboom in den Anfangsjahren 2003 sind in Deutschland ca. 110.000 Limited Gesellschaften angemeldet worden.

 

Gab es anfänglich noch zahlreiche rechtliche Problemlagen, so sind diese über die Jahre alle geklärt worden. Auch kennen sich die Banken heute mit der Kontoeröffnung einer Limited deutlich besser aus und haben in der Regel auch eigene Merkblätter hierzu entwickelt. 

 

Für die Gründung der Limited in England benötigen wir zahlreiche Angaben über die zu gründende Gesellschaft bis hin zur Übermittlung der persönlichen Daten der Geschäftsführer und Gesellschafter sowie der Ausweisdokumente.

 

Steckbrief zur Limited GRündung

Gründung                                                                     119,00 Euro inkl. MwSt.

  • Gründung der Limited (Ltd.) innerhalb von 24 Stunden nach Zahlungseingang
  • Informationsbroschüre als Gründungshilfe für Deutschland

Servicepaket - Optional                                        236,00 Euro inkl. MwSt.

  • Registered Office in England inkl. Postweiterleitung von Behördenpost
  • Company Secretary inkl. Anlage und Führung der gesetzlich vorgeschriebenen Register sowie telefonischer Support
  • Erinnerungsservice Annual Account (Bilanzmeldung nach England) inkl. Formvorlagen in Deutsch
  • Jährlicher Statusbericht gegenüber dem Companies House
  • Zahlreiche Vertragsmuster in Deutsch und Englisch

 

Übersetzung / Beglaubigung                                99,00 Euro inkl. MwSt.

  • Vom Company Secretary bestätigte Gründungs-unterlagen inkl. notarieller Beglaubigung und bestätigter deutscher Übersetzung.

Optional

  • Änderung des Geschäftsjahres auf den 31.12.
  • Währungsangabe in Euro, CHF, USD
  • Musterunterlagen für die Gründung einer Ltd. & Co KG

Bestellformular

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Gründung einer englischen Limited - Faxbestellformular
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Vorteile die für eine Limited-Gründung sprechen:

 

  • Kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital, die Limited kann bereits ab 1 Euro gegründet werden.
  • Das Kapital muss nicht gleich vollständig einbezahlt werden
  • Gründung innerhalb von 24 Stunden in England möglich
  • keine gesetzliche Gewinnrücklage vorgeschrieben
  • Gründung in England ohne Notar möglich (digitaler Gründungsvorgang)
  • Mischform einer Limited & Co. KG möglich
  • Gesellschafterwechsel werden ohne Notar vorgenommen

 

Der Gründungsprozess - Erste Schritte mit der Limited

 

 

Bevor Sie die verschiedenen Institutionen, Behörden über Ihr Vorhaben informieren, stellen sie die postalische Erreichbarkeit über die richtige Beschriftung des Briefkastens und des Klingelschildes sicher. Zu Beginn sollte es ein Mustergeschäftsbriefbogen für Ihr Unternehmen geben, den Sie für Ihre Korrespondenz nutzen, auch wenn noch nicht alle Angaben wie zum Beispiel der Register- oder Steuernummer vorhanden sind. Gern stellen wir Ihnen im Rahmen der Gründungsunterlagen einen Mustergeschäftsbrief kostenfrei mit zur Verfügung.


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Spätere Änderungen und Umbauten

Wie es Veränderungen im privaten gibt, so kann es auch Veränderungen in der Limited oder Limited & Co. KG geben. Anpassungen wie zum Beispiel eine Kapitalerhöhung oder auch ein Geschäftsführer- oder Gesellschafterwechsel können jederzeit und direkt in England vorgenommen werden. Für Unternehmer die in der Rechtsform der Limited gestartet sind ist auch eine Umwandlung in eine GmbH möglich.

 

Wir von GA stehen Ihnen im Rahmen der Gründermappe jederzeit mit Vorlagen und Ideen zur Umsetzung hilfreich zur Seite und können dabei auf über 10 Jahre Gründungs- und Wirtschaftsberatung zurückgreifen. Nutzen Sie unser Know-How und kontaktieren Sie uns unverbindlich!

 

Interessantes zur Limited

 

Wussten sie schon, dass die Limited über verschiedene Anteilsmöglichkeiten verfügt. So gibt es neben den ordinary shares eine Reihe von weiteren Anteilsarten mit der zum Beispiel auch Mitarbeiter an der Gesellschaft beteiligt werden können ohne dass diese ein Stimmrecht in der Limited haben. Zudem kann der Company Secretary der Gesellschaft für besondere Aufträge z. B. mit dem einreichen der Bilanz in England und Deutschland beauftragt werden. Der Company Secretary ist damit eine Art Erfüllungshilfe der Gesellschaft wenn es um England geht. Dieser verwaltet auch die Gesellschaft und sorgt für die ordnungsgemäße Führung der Register (Unternehmensbücher).