GründerBlog für Gründer und Unternehmer


GründerAdvice wächst weiter – Umzug in neue Geschäftsräume

Die E-Solutions4you Limited zieht in das Rhein-Carré in Köln-Rodenkirchen. Der Standort ist nur wenige 100 Meter vom alten Standort entfernt, bietet aber ein höheres Wachstumspotential für unsere Gründer und Unternehmer.


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GründerAdvice sucht die Limited-Pioniere!

 

den Run auf die Limited-Gründungen in Deutschland gibt es seit 2003. Bis Ende 2008 gab es in Deutschland schätzungsweise 60.000 Limited-Gründungen, sodass der deutsche Gesetzgeber gezwungen war eine alternative in den Markt zu bringen.

 

Damit gehören Sie als Limited Unternehmer für uns klar zu den Pionieren, denn ohne Sie würde es heute wahrscheinlich noch keine UG (haftungsbeschränkt) am Markt geben! Die UG ist zwar keine echte Alternative zur Limited aber auch diese Rechtsform hat ihre Vorteile und bietet sich in Kombination zur Limited auch mit an.

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Online gründen wird es mit der GroKo auch weiterhin nicht geben!

Im Koalitionsvertrag steht, dass die Onlineregistrierungen von Gesellschaften von den Regierungsparteien auch weiterhin abgelehnt wird.

 

Die Onlinegründung bleibt damit 2018 und auch in Zukunft den Unternehmensgründern anderen europäischer Nationalitäten vorbehalten. England und Irland machen es vor: dort kann online, d.h. ohne Notar, die Eintragung einer Kapitalgesellschaft mit voller Haftungsbeschränkung durchgeführt werden.

Die Bundesregierung hingegen setzt weiterhin auf präventive Barrieren: der Notarzwang bei Registeranmeldungen jeglicher Art bleibt bestehen.

 

Man setzt hinsichtlich aktueller als auch zukünftig sich abzeichnender Problemlagen weiterhin auf die Angleichung der Rechtsysteme in Europa und geht von einer europäischen Harmonisierung der Regelungen z.B. für grenzüberschreitende Sitzverlegungen von Kapitalgesellschaften („SitzverlegungsRichtlinie“) oder auch die Gründung solcher nach einem europaweit einheitlichem Rechtssystem in Form der - Europäische Privatgesellschaft (SPE) -

 

Deutschland steht bei Gesellschaftsgründungen weiterhin für präventive Kontrollen und genaueste Identitätsprüfungen ein. So soll die Richtigkeit der Eintragungen gewährleistet und das Vertrauen in die öffentlichen Register abgesichert und gestärkt werden – dass sich hiermit gerade für junge Unternehmen aber ebenso unüberwindbare Eintragung- und Gründungshindernisse bilden ist den politischen Entscheidern offensichtlich nicht klar…

 

Damit bleibt das gründen in anderen europäischen Ländern attraktiv vor allem vor dem Hintergrund der grenzüberschreitenden Sitzverlegung und der damit einhergehenden Änderung der Rechtsform.

 

Eine Reform soll es hingegen bei im Bereich des Personengesellschaftsrecht geben. Hierzu soll eine Expertenkommission eingesetzt werden, die gesetzliche Vorschläge für eine grundlegende Reform erarbeitet soll.

 

Wir von GründerAdvice sind gespannt, wann mit den ersten Ergebnissen zu rechnen ist und werden Sie weiter informieren.

 

Onlinegründen in Deutschland geht aber auch jetzt schon – nicht mit der GroKo – aber mit uns!

 

Freundliche Grüße

GründerAdvice

Ihr Serviceteam

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Wichtige Information zum Transparenzregister - Geldwäschegesetz

Ab dem 1. Oktober 2017 greifen die neuen Regelungen für das Transparenzsregister aus dem Geldwäschegesetz (GWG). Das Gesetz wurde in Folge der Umsetzung einer europäischen Richtlinie geschaffen, um die Verschleierung illegaler Vermögenswerte, insbesondere durch Strohmänner und mithilfe komplexer juristischer Konstruktionen, zu verhindern.

 

Neue Pflichten für Gesellschaften und Anteilseigner!

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Limited reaktivieren - wiederherstellen

Ihre Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Limited

 

Die Limited kann grundsätzlich nach zwei verschiedenen Möglichkeiten wiederhergestellt werden. Wir von GründerAdvice haben uns auf dabei auf die behördliche Wiederherstellung (administrative Reaktivierung) spezialisiert.


Bei diesem Verfahren müssen neben den fehlenden Berichten, wie zum Beispiel dem Annual Account (Jahresabschluss) oder auch dem Confirmation Statement (Statusbericht, ehemals Annual Return) entsprechende Dokumente von der Geschäftsführung unterzeichnet und mit eingereicht werden, damit die Wiederherstellung eingeleitet werden kann. Gern unterstützen wir Sie dabei mit unseren Mustervorlagen und unserem Formularservice!

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Wichtige Informationen zur Beantragung der EORI Nummer

Die EORI Nummer wird für Unternehmen benötigt, welche innerhalb der EU oder mit Drittländern zollpflichtige Geschäfte abwickeln wollen. Die Abkürzung - EORI - steht für Economic Operators Registration and Identification dient zur Identifikation der Wirtschaftsbeteiligten gegenüber den Zollbehörden.


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Kontoeröffnung für die Limited

Kontoeröffnung
Kontoeröffnung

Unabhängig von der Rechtsform wird direkt nach der Gründung der Gesellschaft ein Geschäftskonto benötigt. In aller Regel eröffnen die Geschäftsbanken für englische Limited in Deutschland keine Konten mehr. Für Zweigniederlassungen irischer Limited wird in der Regel unproblematisch eine Kontoeröffnung durchgeführt. Für Unternehmergesellschaften ist ein Konto in der Regel vor Eintragung der Gesellschaft zu eröffnen. Probleme hiebei gibt es normalerweise nicht. 

 

Von den Kreditinstituten wurden für Unternehmer die in Kapitalgesellschaften organisiert sind Merkblätter erarbeitet die die anzugebebden Informationen und einzureichenden Nachweise betreffen. Hierzu zählten unter anderem:

 

-          ein beglaubigter Registerauszug der Gesellschaft
-          die Ausweiskopien aller vertretungsberechtigten Personen
-          Gesellschaftervertrag
-          Beschluss der Gesellschafterversammlung
-          Ultimate Beneficial Owner (Organigramm der Firma mit Angabe der Stimm- und Gewinnbezugsrechte der Gesellschafter) 

 

Alle Unterlagen in Vorbereitung zu bringen stellt keine große Herausforderung dar, es geht aber auch einfacher!


Als Alternative für die Zahlungsabwicklung empfehlen wir WISE Hier erwartet Sie eine unkomplizierte Kontoeröffnung inkl. einer MasterKarte (Debit) und einer IBAN. Die Konten können Sie als Multiwährungskonten eröffnen. 


Gern unterstützen wir Sie von GründerAdvice bei der Kontoeröffnung oder auch bei der Zusammenstellung der Unterlagen. 


Sie erreichen uns per E-Mail: info@gruenderadvice.de oder über unser Kontaktformular

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Neujahrsgrüße von GründerAdvice

Liebe Interessenten, liebe Kunden,

GründerAdvice kann auf ein erfolgreiches Jahr 2017 zurückblicken, was wir insbesondere unseren Kunden zu verdanken haben.
 
Solche treuen Kunden sind in den Zeiten des bevorstehenden Brexits und der damit verbundenen Möglichkeiten keine Selbstverständlichkeit. Umso mehr wertschätzen wir es, Sie über das 2017 Jahr zu unseren Kunden zählen zu dürfen.


Wir bedanken uns für die zahlreichen Erstkontakte und die interessanten Neugründungsgespräche, welche wir im Jahr 2017 führen konnten und damit auch für das uns entgegengebrachte Vertrauen in unsere Arbeit.
 
Für das Jahr 2018 stehen weitreichende Themengebiete an, welchen wir uns widmen werden – Neugründung in neuen Ländern, Umwandlung in andere Rechtsformen, Verschmelzung oder auch die Formumwandlung einer Gesellschaft.

 

Als kleines Dankeschön für Ihre Treue erhalten Sie für eine Limited Neugründung bis zum 31. Januar 2018 einen Rabatt in Höhe von 50 Euro inkl. MwSt. bezogen auf die Gründung einer englischen oder irische Limited.

 

Zum Einlösen des Rabatts tragen Sie einfach „GründerAdvice 2018“ auf dem Limited-Bestellformular ein und sichern sich somit den einmaligen Rabatt für die Gründung. Für die deutschen Unternehmungen, wie der UG (haftungsbeschränkt) oder auch der GmbH können wir ein attraktives Angebot unterbreiten

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BREXIT - News zum Gesellschaftrecht - Die Auswirkungen für Unternehmer

Das die Entscheidung zum BREXIT tiefgreifende folgen für die Bürger und Unternehmen haben wird, ist unlängst bekannt! Welche Auswirkungen sich für deutsche Unternehmen ergeben, ist hingegen noch nicht sicher! Aktuell geht man vom schlimmsten Fall und damit dem Wegfalls des Haftungsschutzes aus!

 

Das muss aber nicht sein! Erfahrungsgemäß gibt es zu jedem Nachteil auch mindestens einen Vorteil. Wir raten unseren Kunden daher zur Ruhe und zum Abwarten. Unseren Informationen nach sollte ein bilaterales Abkommen mit dem Vereinigten Königreich die Niederlassungsfreiheit weiterhin garantieren.

Wenn diese weiterhin garantiert wäre, würden die zahlreichen Problemfelder im Zuge des BREXITS zur grenzüberschreitenden Verschmelzung oder auch der Beteiligung von britischen Firmen nicht mehr vorhanden sein. Es bleibt also abzuwarten, welche Nachfolgeregelungen vorgesehen sind.

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Insolvenz oder Firmenrettung?

 

als Unternehmer müssen Sie jeden Tag zahlreiche und meist schwierige Entscheidungen treffen! Bei Unternehmen, welche sich in einer wirtschaftlichen Schieflage bewegen kommt es nicht selten vor, dass zwischen der Insolvenz oder Firmenrettung entschieden werden muss!

Bei dieser nicht leicht zu lösenden Frage, bieten wir gemeinsam mit einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Köln, ein kostenfreies Erstgespräch im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Firmenrettung oder Insolvenz“ an.

 

Möchten auch Sie sich über die verschiedenen Wege informieren, dann melden Sie sich jetzt kosten frei an!

 

 

Veranstaltungsreihe: Firmenrettung oder Insolvenz

 

Wann: 10. Mai 2017, von 19:00 bis 20:30 Uhr

weitere Termine folgen

 

Wo: Maternusstraße 40-42, 50996 Köln Rodenkirchen

 

 

 

Jetzt anmelden und reservieren!

 

Telefon: 0221 6430420

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