den Run auf die Limited-Gründungen in Deutschland gibt es seit 2003. Bis Ende 2008 gab es in Deutschland schätzungsweise 60.000 Limited-Gründungen, sodass der deutsche Gesetzgeber gezwungen war eine alternative in den Markt zu bringen.
Damit gehören Sie als Limited Unternehmer für uns klar zu den Pionieren, denn ohne Sie würde es heute wahrscheinlich noch keine UG (haftungsbeschränkt) am Markt geben! Die UG ist zwar keine echte Alternative zur Limited aber auch diese Rechtsform hat ihre Vorteile und bietet sich in Kombination zur Limited auch mit an.
GründerAdvice sucht die Limited-Pioniere!
Seit Sommer 2017 sind viele Unternehmer wegen des bevorstehenden Brexit verunsichert! Zudem gibt es verschiedene Limited-Dienstleister, die einen Wechsel auf die irische Limited empfehlen.
Dies können wir zum jetzigen Zeitpunkt weder nachvollziehen noch unterstützen, da es noch keine Regelungen gibt. Vielmehr kann aus dem aktuellen Newsletter (Mai 2018) des DIHK folgendes entnommen werden:
Verlängerung der Übergangszeit bis Ende 202o!
„Die Brexit-Übergangsphase soll laut britischen Abgeordneten um Jahre verlängert werden, da ein neues Zollabkommen nicht rechtzeitig in Kraft treten könne. Nach Auffassung der Abgeordneten, die anonym bleiben wollen, werde UK auch nach Ende der Übergangsphase im Dezember 2020 in der Europäischen Zollunion bleiben, während neue Grenzmaßnahmen festgelegt werden.“
Auszug aus dem aktuellen Newsletter des DIHK. Die kompletten Fassung finden Sie unter nachstehendem Link!
https://www.dihk.de/themenfelder/international/europaeische-union/brexit/newsletter
Sofern Sie also von Ihrem aktuellen Dienstleister zur irischen Limited und einer Umwandlung angesprochen werden, sollte es Sie erst mal stutzig machen, was dieser damit bezwecken will. Wir empfehlen Ihnen sich grundsätzlich zu informieren aber erst dann Handlungen vorzunehmen, wenn genaue Informationen und Details zum Binnenmarkt und zur Zollunion vorliegen.
Sofern Sie also von Ihrem aktuellen Dienstleister zur irischen Limited und einer Umwandlung angesprochen werden, sollte es Sie erst mal stutzig machen, was dieser damit bezwecken will. Wir empfehlen Ihnen sich grundsätzlich zu informieren aber erst dann Handlungen vorzunehmen, wenn genaue Informationen und Details zum Binnenmarkt und zur Zollunion vorliegen.
Wenn Sie sich durch Anrufe oder Schreiben Ihres Dienstleisters bedrängt fühlen wechseln Sie doch einfach zu GründerAdvice.
Wir übernehmen die Betreuung Ihrer Gesellschaft nahtlos. Sodass Sie sich weiterhin auf Ihre Geschäfte konzentrieren können. Wenn Sie durch einen Vertrag noch an ihren Dienstleister gebunden sind kein Problem. Wir berechnen unseren Service erst dann der wenn der aktuelle Vertrag ausgelaufen ist, so haben Sie keine doppelten Kosten zu erwarten.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
Kai Anschütz & Simon Fritzsche
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Fax: +49 221 - 64304211
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