Limited reaktivieren - wiederherstellen

Ihre Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Limited

 

Die Limited kann grundsätzlich nach zwei verschiedenen Möglichkeiten wiederhergestellt werden. Wir von GründerAdvice haben uns auf dabei auf die behördliche Wiederherstellung (administrative Reaktivierung) spezialisiert.


Bei diesem Verfahren müssen neben den fehlenden Berichten, wie zum Beispiel dem Annual Account (Jahresabschluss) oder auch dem Confirmation Statement (Statusbericht, ehemals Annual Return) entsprechende Dokumente von der Geschäftsführung unterzeichnet und mit eingereicht werden, damit die Wiederherstellung eingeleitet werden kann. Gern unterstützen wir Sie dabei mit unseren Mustervorlagen und unserem Formularservice!


Adminstrative Reakivierung - ab 595 EUro inkl. MWsT.

Die Adminstrative Reakivierung wird über ein entsprechendes Antragsverfahren beim Companies House eingeleitet. Damit der Prozess gestartet werden kann, müssen alle überfälligen Meldungen (Annual Account, Jahresabschluss oder auch der Annual Return, Status Bericht) sowie die vollständigen Registerbücher der Gesellschaft im Original eingereicht werden.

 

Die Gebühren (Penalties) für das zu späte Einreichen von Bilanzen sind in Vorauskasse an die englische Behörde (Companies House) zu bezahlen. Wir übernehmen mit Ihrer Unterstützung die Einreichung der Unterlagen ebenso, wie die Prüfung auf Vollständigkeit und begleiten Sie durchgängig beim Verfahren.

 

Voraussetzungen für die Reaktivierung

Bis auf wenige Ausnahmen beschränkt sich die Form der Reaktivierung auf die administrative Reaktivierung, da zahlreiche Limited-Gesellschaften durch die fehlende Betreuung insbesondere beim Jahresabschluss oder der fehlenden Meldung zum PSC-Register gelöscht wurden. In diesen Fällen muss erst der Mangel behoben werden, damit die Gesellschaft wiederhergestellt werden kann.
Reaktivierungskosten – 595 Euro inkl. MwSt. zzgl. der Gebühren durch das Companies House.


Die Kosten der Reaktivierung teilen sich in unsere Dienstleistung sowie der Gebühren durch das Companies House auf.
Für die Reaktivierung und Begleitung in dem Reaktivierungsverfahren berechnen wir lediglich 595 Euro inkl. MwSt. und begleiten Sie im Gegenzug durch die komplette Reaktivierung, sodass Sie schnell wieder unternehmerisch denken und arbeiten können.
Die Höhe der Gebühren von Seiten des Companies House können erst nach detaillierter Prüfung mitgeteilt werden und sind u. a. abhängig von dem Verspätungszugschlag für die Einreichung der Bilanzen. Stellen Sie hierzu einfach kostenfrei und unverbindliche eine Anfrage über unser Kontaktformular.


Reaktivierungsdauer
Die Dauer der Reaktivierung beträgt regelmäßig 6-8 Wochen. Bitte beachten Sie, dass wir den Antrag für die Reaktivierung erst einreichen können, wenn alle Unterlagen für die Reaktivierung vollständig vorliegend sind.
Wissenswertes


Eine Limited kann bis zu 6 Jahren nach der Löschung wieder reaktiviert werden. Die Gründe für eine Wiederherstellung sind vielseitig und reichen von Fehlentscheidungen der Geschäftsführung bis hin zu Steuererstattungen vom Finanzamt. Auch haben wir es in der Vergangenheit häufig feststellen müssen, dass immer mehr Limited Gesellschaften kurz vor der Zwangslöschung oder schon gelöscht waren, weil der Gründungs- und Betreuungsdienstleister hier in Deutschland nicht mehr zu erreichen waren.

Fragen Sie kostenfrei und unverbindlich die Reaktivierung bei GründerAdvice an


Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Hinweis:

Neben der Administrativen Reaktivierung gibt es noch die Alternative die Reaktivierung über den High Court (Gericht; Gerichtsbeschluss) vorzunehmen.

 

Die Reaktivierung über den High Court ist in aller Regel dann notwendig, wenn eine freiwillig gelöschte Limited wiederhergestellt werden soll. Das Verfahren ist auch dann anzuwenden, wenn die Löschung der Limited mehr als sechs Jahre zurückliegt.

Dieses Verfahren der Reaktivierung kann nur indirekt von GründerAdvice begleitet werden, da es hierfür der Bestellung eines Solicitor (englischer Anwalt) bedarf, der bei Gericht zugelassen ist. Aus Erfahrungen können wir Ihnen mitteilen, dass sich die Kosten auf ca. 2.500 Euro belaufen und der Vorgang zwei bis drei Monate dauert. Auf Wunsch benennen wir Ihnen gern einen deutschsprachigen Solicitor aus unserem Netzwerk.