Kontoeröffnung für die Limited

Kontoeröffnung
Kontoeröffnung

Unabhängig von der Rechtsform wird direkt nach der Gründung der Gesellschaft ein Geschäftskonto benötigt. In aller Regel eröffnen die Geschäftsbanken für englische Limited in Deutschland keine Konten mehr. Für Zweigniederlassungen irischer Limited wird in der Regel unproblematisch eine Kontoeröffnung durchgeführt. Für Unternehmergesellschaften ist ein Konto in der Regel vor Eintragung der Gesellschaft zu eröffnen. Probleme hiebei gibt es normalerweise nicht. 

 

Von den Kreditinstituten wurden für Unternehmer die in Kapitalgesellschaften organisiert sind Merkblätter erarbeitet die die anzugebebden Informationen und einzureichenden Nachweise betreffen. Hierzu zählten unter anderem:

 

-          ein beglaubigter Registerauszug der Gesellschaft
-          die Ausweiskopien aller vertretungsberechtigten Personen
-          Gesellschaftervertrag
-          Beschluss der Gesellschafterversammlung
-          Ultimate Beneficial Owner (Organigramm der Firma mit Angabe der Stimm- und Gewinnbezugsrechte der Gesellschafter) 

 

Alle Unterlagen in Vorbereitung zu bringen stellt keine große Herausforderung dar, es geht aber auch einfacher!


Als Alternative für die Zahlungsabwicklung empfehlen wir WISE Hier erwartet Sie eine unkomplizierte Kontoeröffnung inkl. einer MasterKarte (Debit) und einer IBAN. Die Konten können Sie als Multiwährungskonten eröffnen. 


Gern unterstützen wir Sie von GründerAdvice bei der Kontoeröffnung oder auch bei der Zusammenstellung der Unterlagen. 


Sie erreichen uns per E-Mail: info@gruenderadvice.de oder über unser Kontaktformular

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